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EU-Batterieverordnung: was die neuen Regeln für Akkus in gebrauchten Geräten bedeuten

EU-Batterieverordnung: was die neuen Regeln für Akkus in gebrauchten Geräten bedeuten

Ab dem 18. Februar 2027 muss der Akku in neu verkauften Handys, Tablets, Kopfhörern und Laptops mit haushaltsüblichem Werkzeug tauschbar sein. So steht's in der EU-Batterieverordnung, der Verordnung (EU) 2023/1542, die seit dem 17. August 2023 in Kraft ist.

Klingt nach einer guten Nachricht für jeden, der gebraucht kauft. Für dein refurbished iPhone oder ThinkPad ändert sich dadurch aber erstmal nichts. Der Grund steckt in einem Detail, das in fast allen Schlagzeilen fehlt.

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Was die EU-Batterieverordnung 2027 wirklich ändert

Die Pflicht betrifft „neu ausgelieferte technische Geräte“, schreibt Stiftung Warentest. Nicht den Bestand.

Und austauschbar heißt nicht automatisch Klappdeckel wie 2009. Hersteller haben laut connect.de zwei Wege:

  • ein Akku, den du selbst mit handelsüblichem Werkzeug wechseln kannst, oder

  • ein fest verbauter Akku, der nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent seiner Kapazität hält.

Und noch was: Für fünf Jahre nach dem letzten Verkauf eines Modells müssen Ersatzteile verfügbar bleiben.

Der digitale Batteriepass startet am selben Tag, und hier wird's für Gebrauchtkäufer enttäuschend. Ab Februar 2027 gilt er zunächst nur für Batterien in E-Bikes und E-Scootern sowie für Industrie- und Fahrzeugakkus, wie das BMUV schreibt. Handy- und Laptopzellen sind nicht dabei. (Wer „Batteriepass“ googelt, landet fast nur bei E-Autos. Ich hab eine Weile gebraucht, um zu kapieren, dass das der eigentliche Anwendungsfall ist.)

Nebenbei läuft die Sammelquote für Gerätealtbatterien hoch, bis Ende 2027 auf 63 Prozent und bis Ende 2030 auf 73 Prozent. In Deutschland gilt seit dem 7. Oktober 2025 zusätzlich das nationale Durchführungsgesetz BattDG. Beides betrifft Hersteller und Entsorger, nicht dich am Kaufabend.

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Gilt die EU-Batterieverordnung auch für gebrauchte Geräte?

Nein. Geräte, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, müssen die Austauschbarkeits-Pflicht nicht erfüllen, so eine Analyse von Fieldfisher: entscheidend ist das Inverkehrbringen der einzelnen Einheit, nicht ein Kalenderdatum für den gesamten Bestand.

Praktisch heißt das: der Markt, in dem du heute ein refurbished Gerät kaufst, besteht komplett aus Technik, die vor 2027 auf den Markt kam. Und weil gebrauchte Geräte jahrelang weiterwandern, bleibt das auch nach dem Stichtag so. Was ab 2027 für Neugeräte gilt, haben wir in Wechselbarer Akku und digitaler Batteriepass ab Februar 2027 aufgeschrieben.

Konkret: Ein iPhone 15, das 2024 in den Handel kam, bleibt 2028 und 2030 ganz legal mit verklebtem Akku im Refurbished-Regal, das Stichdatum sitzt am Erstverkauf des Geräts, nicht am Kalender.

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Nicht dasselbe wie das Recht auf Reparatur

Die EU-Batterieverordnung ist ein eigenes Gesetz. Wie Right to Repair Europe darlegt, ist sie eine von mehreren produktspezifischen Rechtsgrundlagen, auf die die separate Reparatur-Richtlinie verweist.

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Worauf du beim Gebrauchtkauf trotzdem achtest

Solange kein Gesetz Akku-Transparenz für Handys erzwingt, bleibt sie freiwillig. Zwei Dinge sind deshalb wichtiger als die Verordnung.

Erstens der angegebene Akkuzustand in Prozent, also der State of Health. Was diese Zahl überhaupt aussagt, erklären wir in iPhone Batteriezustand: was die Prozentzahl bedeutet. Manche Anbieter nennen eine konkrete Zahl, manche schreiben nur „mindestens 80 Prozent“, manche schweigen. Was die Angabe taugt, steht in unserem Text zur Akku-Qualität bei refurbished Geräten.

Zweitens Garantie und Gewährleistung, weil das der einzige Hebel ist, wenn der Akku nach vier Monaten einbricht. Unser Garantie-Guide sortiert, wer was verspricht. Bis die austauschbare-Akkus-Pflicht der EU-Batterieverordnung 2027 greift, bleiben Akkuzustand und Garantie beim Gebrauchtkauf die einzigen verlässlichen Hebel.

Im Gebrauchtmarkt für E-Autos ist ein dokumentierter Batteriezustand längst ein Preisargument, wie Auto Motor und Sport berichtet. Bei Handys sind wir davon weit entfernt. Ehrlich gesagt glaube ich, dass sich das eher über den Wettbewerb der Anbieter löst als über Brüssel. Fragen kostet aber nichts, und wer den Akkuzustand nicht nennen will, hat dafür meistens einen Grund.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die EU-Batterieverordnung?

Sie ist seit dem 17. August 2023 in Kraft und seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar anwendbar. Die Pflicht zum austauschbaren Akku und der digitale Batteriepass greifen ab dem 18. Februar 2027. In Deutschland gilt zusätzlich seit dem 7. Oktober 2025 das nationale Durchführungsgesetz BattDG.

Gilt die Austauschbarkeits-Pflicht auch für refurbished Geräte?

Nein. Sie hängt am Datum, an dem ein einzelnes Gerät erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurde. Ein Handy, das vor dem 18. Februar 2027 erstmals verkauft wurde, darf danach weiter als Gebrauchtgerät gehandelt werden, auch mit fest verklebtem Akku.

Zeigt der Batteriepass den Akkuzustand meines gebrauchten Handys?

Nein. Der digitale Batteriepass ist ab Februar 2027 nur für Batterien leichter Fahrzeuge wie E-Bikes, für Industriebatterien über 2 kWh und für Fahrzeugakkus verpflichtend. Smartphone-, Tablet- und Laptopzellen fallen nicht darunter. Angaben zum Akkuzustand bleiben dort Sache des Verkäufers.

Was ist das BattDG?

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz ist Deutschlands nationales Begleitgesetz zur EU-Batterieverordnung. Es gilt seit dem 7. Oktober 2025 und regelt vor allem Registrierung, Rücknahme, Recycling und Meldepflichten für Hersteller. Für Käufer gebrauchter Geräte ändert es direkt nichts.

Quellen

  1. EU-Batterieverordnung eur-lex.europa.eu
  2. Stiftung Warentest test.de
  3. connect.de connect.de
  4. BMUV bundesumweltministerium.de
  5. Fieldfisher fieldfisher.com
  6. Right to Repair Europe repair.eu
  7. Auto Motor und Sport auto-motor-und-sport.de

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