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Refurbished Gerät defekt reklamieren: die richtige Reihenfolge

Refurbished Gerät defekt reklamieren: die richtige Reihenfolge

Der Karton ist offen, das Display flackert. Jetzt das refurbished Gerät defekt reklamieren? Die meisten verlieren dabei in den ersten zehn Minuten Geld: ab zur Post, bevor die Route überhaupt feststeht.

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1. Dokumentieren, bevor etwas zurückgeht

Beweise, die du jetzt nicht sicherst, kannst du später nicht nachreichen. Fotos beim Auspacken, die Verpackung, die Seriennummer, eine kurze Notiz zum Fehler.

Die Verbraucherzentrale rät, den Schaden zuerst zu dokumentieren und Nacherfüllung nachweisbar zu verlangen (Stand: 13.08.2026). Zeigt sich der Defekt im ersten Jahr, vermutet § 477 BGB, dass er schon bei Lieferung vorlag. Widerlegen muss das der Händler.

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2. Widerruf oder Mangel? Hier liegt die Falle

Zwei Routen, zwei Kostenfolgen. Widerruf heißt: kein Grund nötig, die Frist beträgt 14 Tage, und § 357 BGB regelt, wann du den Rückversand zahlst. Zeigst du dagegen einen Mangel an, zahlt ihn der Verkäufer, und du entscheidest laut § 439 BGB zwischen Reparatur und Ersatz. Geld zurück gibt es auf diesem Weg erst, wenn die Nacherfüllung scheitert. Sag also vorher, dass ein Mangel vorliegt.

Ob das Gerät unter der verkauften Stufe liegt, klärt der Überblick zu den refurbished Qualitätsstufen.

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3. Wer ist dein Vertragspartner?

Kommt drauf an, wo du gekauft hast. Back Market ist rechtlich Vermittler, nicht Verkäufer: Vertragspartner ist der Händler, der laut Back Markets Garantiezertifikat binnen fünf Werktagen Reparatur oder Ersatz anbieten muss (Stand: 13.08.2026). Refurbed nennt mindestens 12 Monate Garantie zusätzlich zur Gewährleistung, rebuy 21 Tage Rückgabe und 3 Jahre eigene Garantie (Stand: 13.08.2026).

Was eine Garantie abdeckt und was nicht, steht im Garantie-Guide.

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4. Schriftlich, über den Kanal des Verkäufers

Ein Telefonat hinterlässt keinen Nachweis. Nutz das Kundenkonto oder Kontaktformular, benenne den Fehler, verlange Nacherfüllung. Und schick nichts los ohne Retourenlabel.

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Wenn nichts passiert

Reagiert der Verkäufer nicht binnen dieser fünf Werktage, tritt laut Garantiezertifikat Back Market selbst ein (Stand: 13.08.2026). Zahlungsdienste wie PayPal haben einen eigenen Käuferschutz, oft mit 180-Tage-Frist (Stand: 13.08.2026), der gesetzliche Rechte ergänzt statt ersetzt. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes wird erst nach einem gescheiterten Einigungsversuch tätig.

Wie sich die Anbieter sonst unterscheiden, zeigt der Anbietervergleich.

Das gibt Gesetzestext und Händlerbedingungen wieder, keine Rechtsberatung.

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Häufig gestellte Fragen

Reklamation oder Widerruf: was ist besser?

Das hängt davon ab, ob wirklich ein Mangel vorliegt. Beim Widerruf zahlst du eventuell den Rückversand, beim angezeigten Mangel trägt ihn der Verkäufer.

Wie lange habe ich Zeit zu reklamieren?

Der Widerruf läuft 14 Tage ab Erhalt. Mängelansprüche verjähren regulär in zwei Jahren (§ 438 BGB), bei Gebrauchtware ist eine Verkürzung auf ein Jahr möglich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Gilt bei Gebrauchtware eine Beweislastumkehr?

Ja, im ersten Jahr per Beweislastumkehr. § 477 BGB vermutet, dass der Defekt schon bei Übergabe vorlag. Der Händler kann das widerlegen.

Quellen

  1. Verbraucherzentrale verbraucherzentrale.de
  2. § 477 BGB gesetze-im-internet.de
  3. Frist beträgt 14 Tage gesetze-im-internet.de
  4. § 357 BGB gesetze-im-internet.de
  5. § 439 BGB gesetze-im-internet.de
  6. rechtlich Vermittler backmarket.de
  7. mindestens 12 Monate Garantie refurbed.de
  8. 3 Jahre eigene Garantie rebuy.de
  9. Käuferschutz verbraucherzentrale.de
  10. Universalschlichtungsstelle des Bundes universalschlichtungsstelle.de

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