Dein Smartphone-Display ist kaputt. Der Händler bietet dir Reparatur oder Ersatzgerät an. Bisher war das egal. Die Garantie bleibt gleich, egal was du wählst.
Ab dem 31. Juli 2026 ändert sich das. Und zwar zu deinen Gunsten.
Wenn du dich für die Reparatur entscheidest, bekommst du automatisch ein Jahr mehr Garantie obendrauf. Aus zwei Jahren werden drei. Das ist kein Marketing-Trick irgendeines Händlers, sondern dein neues Recht auf Reparatur – festgeschrieben in EU-Gesetz.
Was ändert sich konkret beim Recht auf Reparatur?
Die EU-Richtlinie 2024/1799 macht Reparatur deutlich attraktiver. Der wichtigste Punkt: Hersteller wie Apple, Samsung und Co. können dich nicht mehr mit überteuerten Reparaturpreisen oder Ausreden abspeisen. Sie müssen Reparaturen zu einem fairen Preis anbieten.
Warum das wichtig ist? Weil Verbraucher laut Europäischem Parlament jährlich 12 Milliarden Euro verlieren. Einfach weil Reparatur bisher zu kompliziert oder zu teuer war. Neues Gerät kaufen war oft die einfachere Wahl.
Das Beste: Die gesetzliche Gewährleistung (normalerweise zwei Jahre) verlängert sich automatisch um zwölf Monate, wenn du reparieren lässt. Ohne dass du irgendwas beantragen musst. Die Garantieverlängerung bei Reparatur ist der größte Vorteil des EU-Rechts auf Reparatur.
Für welche Geräte gilt das Recht auf Reparatur?
Gilt das jetzt für alle Geräte? Leider nein.
Die EU-Reparaturrichtlinie gilt nur für Produkte mit bestehenden Ökodesign-Vorschriften. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich simpel: Die großen Geräte sind dabei, die kleinen nicht.
Dabei sind:
Smartphones und Tablets (das Wichtigste für die meisten)
Waschmaschinen und Geschirrspüler
Kühlschränke und Staubsauger
Fernseher und bestimmte Akkus
Nicht dabei:
Kaffeemaschinen, Toaster, Kopfhörer. Für diese Geräte fehlen laut Right to Repair Europe die nötigen Ökodesign-Vorschriften.
Wenn du ein refurbished iPhone oder generalüberholtes iPad kaufst, profitierst du also voll vom neuen Gesetz. Bei kleineren Geräten musst du weiterhin auf die Händler-Garantie achten.
10 Jahre Ersatzteile: Das steckt dahinter
Hier wird's richtig interessant: Das Recht auf Reparatur verpflichtet Hersteller, Ersatzteile für sieben bis zehn Jahre verfügbar zu halten. Bei Smartphones sind es mindestens sieben Jahre ab dem letzten Verkaufsdatum.
Konkret bedeutet das: Dein iPhone 14 aus 2022 muss auch 2029 noch reparierbar sein. Mit Originalteilen direkt von Apple. Nicht mit irgendwelchen Billig-Nachbauten.
Warum das für Refurbished-Käufer wichtig ist: Ein generalüberholtes Gerät bleibt deutlich länger nutzbar, wenn Ersatzteile garantiert verfügbar sind. Du kannst ein vier Jahre altes iPhone kaufen und weißt: Falls in zwei Jahren das Display kaputtgeht, kannst du es reparieren lassen.
Was gilt für Geräte, die du schon besitzt?
Hier wird es interessant. Das Recht auf Reparatur gilt auch für Produkte, die vor Juli 2026 gekauft wurden. Laut Rechtsexperten müssen Samsung, Apple und andere ab dem Stichtag Reparaturen anbieten, selbst wenn dein Gerät älter ist.
Aber: Die Garantieverlängerung um zwölf Monate gilt nur für Geräte, die ab dem 31. Juli 2026 gekauft werden. Wer vorher kauft, profitiert von der Reparaturpflicht, aber nicht vom Extra-Jahr.
Die Smartphone-Reparatur mit Garantieverlängerung gibt's also erst ab Ende Juli 2026.
Warum Käufer von generalüberholten Geräten profitieren
Die Richtlinie schützt ausdrücklich die Verwendung von gebrauchten und 3D-gedruckten Ersatzteilen. Hersteller dürfen Reparaturen nicht verweigern, nur weil ein Gerät bereits von Dritten repariert wurde.
Das ist eine gute Nachricht für alle, die refurbished kaufen. Das Recht auf Reparatur fördert Nachhaltigkeit und verlängert die Lebensdauer von Elektronik. Prinzipien, die bereits heute bei generalüberholten Geräten zentral sind.
Die verlängerte Ersatzteilverfügbarkeit bedeutet, dass refurbished Produkte länger nutzbar bleiben. Und der Schutz von Drittanbieter-Teilen stärkt unabhängige Werkstätten. Das Prinzip "reparieren statt wegwerfen" wird endlich gesetzlich verankert.
Recht auf Reparatur: Was kommt als nächstes?
Deutschland muss die Richtlinie bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umsetzen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert einen bundesweiten Reparaturbonus nach französischem Vorbild. In Frankreich gibt's bereits Gutscheine über bis zu 200 Euro für Reparaturen.
Ob Deutschland einen solchen Bonus einführt, ist offen. Die Verbraucherschützer machen Druck, aber Stand heute gibt's keine Zusage.
Die Botschaft ist klar: Reparieren statt wegwerfen wird zum Standard. Deutschland muss jetzt nur noch nachziehen.