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Beweislastumkehr Gebrauchtware: Neues BGH-Urteil stärkt refurbished Käufer

Beweislastumkehr Gebrauchtware: Neues BGH-Urteil stärkt refurbished Käufer

Am 6. Mai 2026 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB gesprochen, das jeden betrifft, der gebrauchte Technik beim Händler kauft (Az. VIII ZR 73/24, verbunden mit VIII ZR 257/23). Wer nach „Beweislastumkehr Gebrauchtware" sucht, liest seitdem fast nur über Autos. Dabei gilt die Regel für ein refurbished Handy genauso.

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Worum ging es im BGH-Urteil zur Beweislastumkehr Gebrauchtware eigentlich?

Kurz vorweg, weil's sonst schief ankommt: Über Elektronik hat der BGH nicht entschieden. Es ging um einen im August 2020 gekauften Gebrauchtwagen, der wenige Wochen später komplett ausbrannte, und um einen gebrauchten Motorroller aus dem August 2019.

Im Autofall hatten die Vorinstanzen abgewunken, weil auch Tierbiss oder Brandstiftung infrage kamen. Der BGH nicht. Wie Legal Tribune Online am 7. Mai 2026 berichtet, reicht ein bloßes „könnte auch woanders herkommen" nicht. Die Vermutung fällt erst weg, wenn ausschließlich Ursachen außerhalb der Sphäre des Verkäufers übrig bleiben. So gibt es auch die IHK Karlsruhe an Händler weiter.

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Paragraph 477 BGB am Beispiel eines refurbished iPhones

Normalerweise müsstest du beweisen, dass ein Mangel schon beim Kauf da war. Praktisch unmöglich, oder? Deshalb gibt's § 477 BGB, also Paragraph 477 BGB: Zeigt sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein vertragswidriger Zustand, wird vermutet, dass die Ware schon mangelhaft war. Bis Ende 2021 waren es sechs Monate, und unter diese alte Frist fielen noch beide BGH-Fälle. Nach Einschätzung von LTO trägt die Begründung aber unverändert in die heutige Fassung.

Übertragen auf Elektronik, kein entschiedener Fall, aber dieselbe Logik: Du kaufst ein iPhone 16 Pro Max 256 GB im Zustand „sehr gut", bei asgoodasnew am 28.09.2026 für 799 Euro gelistet. Nach drei Monaten lädt es nur noch sporadisch, und der Händler tippt auf ein billiges Ladekabel. Solange ein Fehler aus der Aufbereitung als Ursache möglich bleibt, reicht das nicht. Er muss beweisen, dass es nur an dir lag.

Ehrlich gesagt gehört noch eine Einschränkung dazu. Nicht jede Schwäche ist ein Mangel: Ein Akku, der bei einem älteren Gerät etwas nachgelassen hat, kann genau dem entsprechen, was im Angebot stand.

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Was heißt das bei Refurbed, Back Market, rebuy und asgoodasnew?

Für alle vier gilt dieselbe Rechtslage: § 477 BGB greift, wenn ein Unternehmer an dich als Verbraucher verkauft (§ 474 BGB). Das leiten wir aus dem Gesetz ab, auch wenn keine der Quellen oben die vier Plattformen beim Namen nennt.

Beim Laptop läuft's genauso. Flackert bei einem MacBook Pro 2024 14" M4 im Zustand „wie neu", bei asgoodasnew am 28.09.2026 für 1.548,20 Euro gelistet, nach fünf Monaten das Display, spricht die Vermutung für dich.

Bei Back Market und Refurbed kann dein Vertragspartner allerdings ein angeschlossener Händler sein statt die Plattform. Wer verkauft hat, steht auf der Rechnung. Warum du die aufheben solltest, steht im Beitrag zum Kaufnachweis bei refurbished Geräten.

Die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtware beträgt grundsätzlich 24 Monate und darf, wie Wertgarantie erklärt, auf 12 Monate verkürzt werden, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Mit einer Garantie ist das nicht zu verwechseln, die laut Verbraucherzentrale nach einem Teiletausch sogar wegfallen kann. Mehr dazu in Garantie oder Gewährleistung bei refurbished Geräten.

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Was tun, wenn dein refurbished Gerät kaputtgeht?

  1. Den Defekt dokumentieren. Fotos, ein kurzes Video, das Datum, am besten gleich die Bestellnummer.
  2. Den Verkäufer schriftlich informieren, per Mail oder übers Kundenkonto, solange die Frist läuft.
  3. Kommt ein „kann auch an dir liegen"? Dann hilft der Hinweis auf § 477 BGB und das Aktenzeichen VIII ZR 73/24.
  4. Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Austausch. Rücktritt ist in der Regel erst der nächste Schritt.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen vier Schritten im Detail findest du im Beitrag zum Reklamieren bei refurbished Geräten.

Wir halten das Urteil zur Beweislastumkehr Gebrauchtware für eine der besseren Nachrichten dieses Jahres für alle, die gebraucht kaufen, zusammen mit dem EU-Recht auf Reparatur, das seit Ende Juli zusätzliche Garantiemonate nach einer Reparatur bringt. Beim Händler bist du damit spürbar besser geschützt als beim Privatkauf, wo die Gewährleistung oft komplett ausgeschlossen ist. Wenn du gerade vergleichst, schau bei Refurbito also nicht nur auf den Preis, sondern auch darauf, wer verkauft.

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Häufig gestellte Fragen

Gilt die Beweislastumkehr Gebrauchtware auch für gebrauchte Smartphones und Laptops?

Ja. § 477 BGB gilt für jeden Verbrauchsgüterkauf mit gewerblichem Verkäufer, egal ob Auto oder Handy. Dass das Urteil vom 6. Mai 2026 einen Gebrauchtwagen und einen Motorroller betraf, ändert daran nichts.

Wie lange gilt die gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtware?

Grundsätzlich 24 Monate. Bei gebrauchter und damit auch refurbished Ware darf der Händler sie auf 12 Monate verkürzen, wenn das ausdrücklich vereinbart ist.

Muss ich beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf da war?

In den ersten 12 Monaten nach Übergabe meistens nicht. Dann wird vermutet, dass der Mangel schon vorlag, und der Händler muss das Gegenteil beweisen. Danach liegt die Beweislast wieder bei dir.

Gilt das auch beim Kauf von privat, etwa über Kleinanzeigen?

Nein. Die Beweislastumkehr setzt voraus, dass ein Unternehmer an einen Verbraucher verkauft. Private Verkäufer dürfen die Gewährleistung sogar komplett ausschließen.

Quellen

  1. Bundesgerichtshof ein Urteil zur Beweislastumkehr nach § 477 BGB bundesgerichtshof.de
  2. Legal Tribune Online am 7. Mai 2026 berichtet lto.de
  3. IHK Karlsruhe an Händler weiter ihk.de
  4. § 477 BGB dejure.org
  5. Wertgarantie wertgarantie.de
  6. Verbraucherzentrale verbraucherzentrale.de

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